
(ca) Das Amtsgericht Itzehoe hat gestern einen Mann aus Heide zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es sei erwiesen, dass er innerhalb von nur zwei Wochen drei Brände gelegt habe, so der Richter.
Die Feuer soll der Angeklagte in den Wohnungen eines Miethauses gelegt haben, die er bewohnte. Andere Bewohner mussten über Feuerleitern gerettet und anderweitig einquartiert werden.
Bei einem der drei Brände zog sich ein Polizist eine Rauchvergiftung zu. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Der Angeklagte bestritt, dass er etwas mit den Feuern zu tun habe, und kündigte an, in die Berufung zu gehen.
Gebrannt hatte es bei dem 47-Jährigen am 28. September sowie am 1. und am 15. Oktober vergangenen Jahres. Weil er mittlerweile von der Polizei überwacht wurde, lag dem Gericht eine sechsminütige Videosequenz vor. Darin ist der Mann zu sehen, wie er seine Wohnung betritt. Kurz nachdem er sie wieder verlässt, bricht ein Feuer aus. "In dem Video", so der Vorsitzende Richter Mardorf, "kommen Sie sogar noch einmal zurück und schauen an zwei Stellen durch die Fenster. Nach dem Motto: Brennt es jetzt endlich?"
Nur ein Zeuge entlastete den Angeklagten in einem Fall. Die Männer wären zusammen zum Fußballgucken beim Heider SV gewesen. Doch weil der Zeuge nicht einmal mehr wusste, in welchem Monat das gewesen ist und gegen wen die Heider gespielt haben, fiel er in Sachen Glaubwürdigkeit bei Staatsanwalt und Richter durch.
Außer durch das Video wurde der Angeklagte von seinem Vermieter belastet. Er sei der Einzige gewesen, der über Türschlüssel verfügt habe. Die Polizei und der Hausmeister hatten zudem keine Aufbruchspuren ausgemacht. Deshalb hielt das Gericht es für "unwahrscheinlich, dass ein unbekannter Dritter" als Täter infrage komme. Diese Rechnung hatte Verteidiger Jörg Rohgalf aufgemacht und auf Freispruch plädiert.
Seitens der gerichtlich bestellten Gutachterin wurde der Angeklagte als Einzelgänger beschrieben. Weder zu seinen Eltern und den zwei Geschwistern noch zu seinen beiden Ex-Ehefrauen habe er Kontakt. Seit einem schweren Unfall mit 27 Knochenbrüchen ist der frühere Selbstständige seit einigen Jahren arbeitsunfähig. Weil die Arbeit bis dahin seinen einzigen Lebensinhalt gebildet hatte, könnten nach dem Unfall entstandene Aggressionen und Zerstörungswut als mögliche Motive für die Brandstiftungen gelten. Pyromanisch veranlagt sei er aber trotz einzelner Indizien nicht, so die Gutachterin. Angesichts von "ein bis zehn Cola-Bier" am Abend neige er aber zum Alkoholmissbrauch. So war der 47-Jährige an zwei der drei Brandtage leicht bis mittelschwer betrunken. An einem Tag war er jedoch so abgefüllt, dass er im Krankenhaus unter ärztlicher Kontrolle ausnüchtern musste. Er gelte in dem Fall als schuldunfähig, doch das habe er vorsätzlich herbeigeführt, war Staatsanwalt Dwenger überzeugt. Erschwerend kam für den 47-Jährigen sein sattes Vorstrafenregister hinzu. Seit 30 Jahren gerät er regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt: Körperverletzungen, Betrügereien, Diebstähle und immer wieder Fahren ohne Führerschein, dafür aber blau. Und weil er zum Tatzeitpunkt auch noch unter Bewährung stand, legte der Richter auf die vom Staatsanwalt geforderte Haftstrafe noch ein Jahr drauf.
Dem Vermieter, der zunächst selbst unter Verdacht stand, ist nach eigenen Angaben ein Schaden von 180 000 Euro entstanden. Außerdem fehlen die Mieteinnahmen aus der verwüsteten Wohnung. Die Versicherung habe ihm nach dem dritten Brand gekündigt. Nun drohe ein Schadenersatz-Prozess.
Von: Stefan Carl
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