
(mir) Im Streit um den Sicherstellungszuschlag kann das Westküstenklinikum Brunsbüttel (WKK) einen weiteren Teilerfolg verbuchen: Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig hat einen Eilantrag der Krankenkassen abgelehnt und somit zugunsten der Klinik entschieden: Das Geld an den Kreis als Klinikträger muss fließen, zumindest so lange, bis das Gericht über die Klage in der Hauptsache entschieden hat.
Von: Michaela Reh
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